Ortsumfahrung bekommt Planfeststellung

Markorf / sz Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 8. November den Planfeststellungsbeschluss für die K 7743 Ortsumgehung Markdorf erlassen. Das teilte das RP gestern Abend mit. Mit dem umfangreichen Beschluss hat das im April 2009 eingeleitete Planfeststellungsverfahren, in dem mehr als 2000 Einwendungen erhoben und intensiv geprüft wurden, seinen Abschluss gefunden.

Regierungspräsident Hermann Strampfer: „Ich freue mich, dass mit dem jetzt erlassenen Beschluss die rechtliche Grundlage dafür geschaffen wurde, die notwendige Entlastung der Ortsdurchfahrt von Markdorf mit einer Umgehungsstraße zu erreichen. Die Verlagerung des Durchgangs- und des Schwerlastverkehrs aus der Ortsdurchfahrt wird für Markdorf eine große Erleichterung bewirken und auch eine langfristige Perspektive für eine städtebauliche Weiterentwicklung der Innenstadt eröffnen.“

Wichtig sei es dem RP gewesen, in dem Verfahren auch, den Belangen der Landwirtschaft und des Natur- und Artenschutzes Rechnung zu tragen: „Der jetzige Beschluss bildet einen wichtigen Baustein für die Fortentwicklung des Straßenverkehrsnetzes in der Bodenseeregion“, führte Strampfer weiter aus.

Nachdem der Landtag in seiner Sitzung vom 7. November entschieden hat, der im Februar 2012 von der Bürgerinitiative „Pro Kluftern“ gegen den Bau der Ortsumfahrung Markdorf eingelegten Petition nicht abzuhelfen, konnte das RP nun den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Dessen Auslegung wird in den kommenden Wochen mit der Auslegung der umfangreichen Planunterlagen in den Städten Markdorf und Friedrichshafen sowie in der Gemeinde Stetten einschließlich der ortsüblichen Bekanntmachung vorbereitet. Zugleich wird die Einstellung des Beschlusses und der Planunterlagen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums vorbereitet.

Es ist vorgesehen, die Auslegung nach den Weihnachtsferien Anfang des Jahres 2014 durchzuführen. Dies erfolgt im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, damit die zweiwöchige Auslegungszeit, nach der der Beschluss als öffentlich zugestellt gilt, und die daran anschließende Klagefrist nicht über die Weihnachtsferien hinweg laufen.

(Erschienen: 11.11.2013 19:21)