Weg frei für B 31

Regierungspräsidium genehmigt Tunnelverlängerung

Im Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Waggershausen hat die Straßenbauverwaltung zugesagt, den Tunnel bei Waggershausen zu verlängern, wenn die Stadt Friedrichshafen die erforderlichen Mehrkosten übernimmt. Das hat das Regierungspräsidium mitgeteilt. Nachdem der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen die Kostenübernahme beschlossen und der Bund als Vorhabenträger der Planänderung zugestimmt hat, konnte die Tübinger Behörde die Tunnelverlängerung nun heute am 4. November 2013 genehmigen. Damit ist wieder der Bund am Zug, die notwendigen Mittel für das Bauvorhaben bereit zu stellen.

Von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens hat das Regierungspräsidium zur Vermeidung von Bürokratie abgesehen. Bundesfernstraßengesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz lassen diese Möglichkeit bei unwesentlichen Änderungen ausdrücklich zu. Die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen mit Beschluss vom 27. Juni 2008 planfestgestellt. Nachdem Klagen gegen diesen Beschluss letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurden, wurde der Planfeststellungsbeschluss zur B 31 am 20. Mai 2010 bestandskräftig. Der festgestellte Plan wird mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums nun dahingehend abgeändert, dass der Tunnel bei den Ortsteilen Jettenhausen und Waggershausen um 100 m von 600 m auf 700 m in Richtung Westen verlängert wird.

In Folge der Tunnelverlängerung wird auch das am westlichen Tunnelportal vorgesehene Betriebsgebäude verlegt und es erfolgen Anpassungen der dort vorgesehenen Lärmschutzeinrichtungen. Auch die naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme am Tunnelportal wird der Tunnelverlängerung entsprechend angepasst. Außerdem wird im Rahmen des Rettungskonzepts eine weitere Querverbindung zwischen den Tunnelröhren geschaffen.

Die Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde ergab, dass mit der Tunnelverlängerung und den Folgeänderungen keine negativen Auswirkungen auf öffentliche oder private Belange verbunden sind. Es kommt stattdessen sogar zu Verbesserungen. So werden nicht nur die Lärmauswirkungen für die angrenzende Bebauung durch die Tunnelverlängerung mit einer Abnahme der Lärmimmissionen um bis zu 4,1 dB(A) verringert, sondern auch die Luftschadstoffimmissionen werden durch die Vergrößerung des Abstands des westlichen Tunnelportals zur Bebauung weiter reduziert. Durch die um 100 m längere Tunnelüberdeckung, die mit Boden bedeckt und begrünt wird, kommt es auch zu geringeren Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Landschaft, da die Trasse der B 31 auf einer entsprechend längeren Strecke landschaftsschonend überdeckt wird.

Da durch diese Planänderungen an keiner Stelle mehr Flächen in Anspruch genommen werden müssen, als bereits planfestgestellt wurden, sind auch keine privaten Grundstückseigentümer zusätzlich belastet. Auch fügen sich diese Planänderungen ohne weiteres in die bisherige Gesamtkonzeption des Vorhabens der Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen ein, ohne Umfang, Zweck oder Auswirkungen dieses Vorhabens in den Grundzügen negativ zu verändern. Im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme stellt sich die Tunnelverlängerung als unwesentliche Änderung dar. Der bestandskräftige Plan konnte daher antragsgemäß geändert und zugleich von der Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens abgesehen werden.

Die angrenzenden Grundstückseigentümer, die Naturschutzverbände sowie die Stadt Friedrichshafen erhalten die Entscheidung zugestellt. Die Entscheidung sowie die Unterlagen mit den Planänderungen sind auf der Internet-Seite des Regierungspräsidiums Tübingen eingestellt unter

RP-Tuebingen/Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren/B 31 Friedrichshafen Tunnelverlängerung

( http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/menu/1252775/index.html ).

Die Planunterlagen können ab Montag, 11. November, bis einschließlich Dienstag, 10. Dezember, auch im Technischen Rathaus der Stadt Friedrichshafen eingesehen werden.

Ergänzende Informationen:

Die Gesamtkosten für den Bau der B 31neu zwischen Immenstaad und Friedrichshafen betragen ca. 108 Mio. Euro. Davon entfallen auf den Bau der Tunnelverlängerung ca.11,2 Mio. Euro. Weitere 11,5 Mio. Euro bezahlt die Stadt Friedrichshafen als Ablösung für Unterhaltung und Betrieb.

(Erschienen: 04.11.2013 14:05)