Weg frei für B 31
Regierungspräsidium
genehmigt Tunnelverlängerung
Im
Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad und Waggershausen hat
die Straßenbauverwaltung zugesagt, den Tunnel bei Waggershausen
zu verlängern, wenn die Stadt Friedrichshafen die erforderlichen Mehrkosten
übernimmt. Das hat das Regierungspräsidium mitgeteilt. Nachdem der Gemeinderat
der Stadt Friedrichshafen die Kostenübernahme beschlossen und der Bund als
Vorhabenträger der Planänderung zugestimmt hat, konnte die Tübinger Behörde die
Tunnelverlängerung nun heute am 4. November 2013 genehmigen. Damit ist wieder
der Bund am Zug, die notwendigen Mittel für das Bauvorhaben bereit zu stellen.
Von der
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens hat das Regierungspräsidium zur
Vermeidung von Bürokratie abgesehen. Bundesfernstraßengesetz und
Verwaltungsverfahrensgesetz lassen diese Möglichkeit bei unwesentlichen
Änderungen ausdrücklich zu. Die Verlegung der B 31 zwischen Immenstaad
und Friedrichshafen wurde vom Regierungspräsidium Tübingen mit Beschluss vom
27. Juni 2008 planfestgestellt. Nachdem Klagen gegen diesen Beschluss letztinstanzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht
abgewiesen wurden, wurde der Planfeststellungsbeschluss zur B 31 am 20. Mai
2010 bestandskräftig. Der festgestellte Plan wird mit der Entscheidung des
Regierungspräsidiums nun dahingehend abgeändert, dass der Tunnel bei den
Ortsteilen Jettenhausen und Waggershausen
um 100 m von 600 m auf 700 m in Richtung Westen verlängert wird.
In Folge der
Tunnelverlängerung wird auch das am westlichen Tunnelportal vorgesehene
Betriebsgebäude verlegt und es erfolgen Anpassungen der dort vorgesehenen
Lärmschutzeinrichtungen. Auch die naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme
am Tunnelportal wird der Tunnelverlängerung entsprechend angepasst. Außerdem
wird im Rahmen des Rettungskonzepts eine weitere Querverbindung zwischen den
Tunnelröhren geschaffen.
Die Prüfung
durch die Planfeststellungsbehörde ergab, dass mit der Tunnelverlängerung und
den Folgeänderungen keine negativen Auswirkungen auf öffentliche oder private
Belange verbunden sind. Es kommt stattdessen sogar zu Verbesserungen. So werden
nicht nur die Lärmauswirkungen für die angrenzende Bebauung durch die
Tunnelverlängerung mit einer Abnahme der Lärmimmissionen um bis zu 4,1 dB(A)
verringert, sondern auch die Luftschadstoffimmissionen werden durch die
Vergrößerung des Abstands des westlichen Tunnelportals zur Bebauung weiter
reduziert. Durch die um 100 m längere Tunnelüberdeckung, die mit Boden bedeckt
und begrünt wird, kommt es auch zu geringeren Beeinträchtigungen der Schutzgüter
Boden und Landschaft, da die Trasse der B 31 auf einer entsprechend längeren
Strecke landschaftsschonend überdeckt wird.
Da durch
diese Planänderungen an keiner Stelle mehr Flächen in Anspruch genommen werden
müssen, als bereits planfestgestellt wurden, sind auch keine privaten
Grundstückseigentümer zusätzlich belastet. Auch fügen sich diese Planänderungen
ohne weiteres in die bisherige Gesamtkonzeption des Vorhabens der Verlegung der
B 31 zwischen Immenstaad und Friedrichshafen ein,
ohne Umfang, Zweck oder Auswirkungen dieses Vorhabens in den Grundzügen negativ
zu verändern. Im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme stellt sich die
Tunnelverlängerung als unwesentliche Änderung dar. Der bestandskräftige Plan
konnte daher antragsgemäß geändert und zugleich von der Durchführung eines
neuen Planfeststellungsverfahrens abgesehen werden.
Die
angrenzenden Grundstückseigentümer, die Naturschutzverbände sowie die Stadt
Friedrichshafen erhalten die Entscheidung zugestellt. Die Entscheidung sowie
die Unterlagen mit den Planänderungen sind auf der Internet-Seite des
Regierungspräsidiums Tübingen eingestellt unter
RP-Tuebingen/Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren/B 31
Friedrichshafen Tunnelverlängerung
( http://www.rp-tuebingen.de/servlet/PB/menu/1252775/index.html
).
Die
Planunterlagen können ab Montag, 11. November, bis einschließlich Dienstag, 10.
Dezember, auch im Technischen Rathaus der Stadt Friedrichshafen eingesehen
werden.
Ergänzende
Informationen:
Die
Gesamtkosten für den Bau der B 31neu zwischen Immenstaad
und Friedrichshafen betragen ca. 108 Mio. Euro. Davon entfallen auf den Bau der
Tunnelverlängerung ca.11,2 Mio. Euro. Weitere 11,5 Mio.
Euro bezahlt die Stadt Friedrichshafen als Ablösung für Unterhaltung und
Betrieb.
(Erschienen:
04.11.2013 14:05)