Landrat
Lothar Wölfle: „Vollzug gültiger Beschlüsse“
Der
Zwist um Vertragsunterzeichnung zur Südumfahrung im Sommer 2013: Landrat Lothar
Wölfle nimmt Stellung zu Vorwürfen über das Vorgehen von ihm und Markdorfs
Ex-Bürgermeister Bernd Gerber
Zu den Vorgängen
um die Vertragsunterzeichnung zur Kostenteilung der nicht förderfähigen Kosten
der Südumfahrung im Sommer 2013 zwischen Landrat Lothar Wölfle und Markdorfs
Ex-Bürgermeister Bernd Gerber nimmt nun der Landrat öffentlich Stellung. Wir
veröffentlichen die Stellungnahme, die das Landratsamt am Freitag herausgegeben
hat, im Folgenden im Wortlaut:
1) Seit
Beginn der Planung der OU Markdorf als Kreisstraße war und ist
Geschäftsgrundlage zwischen Stadt und Landkreis, dass die nicht durch Zuschüsse
gedeckten Kosten von beiden Partnern hälftig geteilt werden.
2) Dies
wurde durch Beschlüsse des Gemeinderats Markdorf und des Kreistags des
Bodenseekreises (erstmals am 3. April 2001) bestätigt. Auch in der offiziellen
Verlautbarung der Stadt Markdorf zum Bürgerentscheid am 6. April 2003 ist
darauf hingewiesen worden.
3) Der
Vollzug von Gemeinderatsbeschlüssen obliegt dem Bürgermeister, der Vollzug von
Kreistagsbeschlüssen obliegt dem Landrat. Es ist ein normaler Vorgang, dass das
politische Gremium die Eckdaten von Vereinbarungen beschließt. Die konkrete
Ausformulierung ist dann Angelegenheit der Verwaltung. Es ist zumindest im
Kreistag nicht üblich, über den Vollzug von Verträgen zu berichten, sofern dies
nicht vom Gremium explizit gewünscht wird. Dies hätte aber geschehen können.
4) Die
Vereinbarung zwischen der Stadt Markdorf und dem Bodenseekreis vom 15. Juli/19.
August 2013 ist der Vollzug gültiger Gemeinderats- und Kreistagsbeschlüsse, in
Markdorf zusätzlich bestätigt durch einen Bürgerentscheid. Bürgermeister und
Landrat haben diesen im Rahmen ihrer Vertretungskompetenz für Gemeinde bzw.
Landkreis sowie der durch die Gremien vorgegebenen inhaltlichen Beschlusslage
geschlossen. Damit ist die Vereinbarung gültig.
5) Zum
Zeitpunkt der Vereinbarung hatte der Bodenseekreis bereits Planungsleistungen
für rund 1,2 Millionen Euro erbracht, die zum größten Teil mit der Stadt
abgerechnet und von dieser bezahlt waren. Es war daher notwendig, die
tatsächlich gelebte Vereinbarung – endlich – auch schriftlich zu fixieren. Wenn
man den Verwaltungen von Stadt und Landkreis einen Vorwurf machen kann, dann
nur den, diesen Vertrag nicht schon eher nach den Gremienbeschlüssen
geschlossen zu haben.
6) Es
wird behauptet, dass der Gemeinderat das Heft des Handelns aus der Hand gegeben
hätte. Tatsache ist, dass die Straße von Anfang an als Kreisstraße geplant war
und deshalb allein der Kreistag das maßgebliche Entscheidungsgremium war und
ist. Selbstverständlich wurden und werden alle Schritte bis zur Fertigstellung
der Straße mit der Stadt Markdorf besprochen.
7) Es
wird der Vorwurf erhoben, dass die Vereinbarung keine Kostendeckelung vorsieht.
Eine Kostendeckelung widerspricht der Geschäftsgrundlage der hälftigen Teilung
der nicht von Zuschüssen gedeckten Kosten und wäre vom Landkreis nie akzeptiert
worden, weil damit das Risiko von Kostensteigerungen einseitig auf den
Landkreis abgewälzt worden wäre.
8) Die
Kostensteigerungen sind im Wesentlichen auf gestiegene Baukosten nach den
üblichen Baukostenindices sowie auf Anforderungen zurückzuführen, die sich im
Planfeststellungsverfahren – also nach den Gremienbeschlüssen – ergeben haben.
Die aktuellen Zahlen und deren Begründungen hat die Kreisverwaltung in einer
aktuellen Vorlage für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Technik am 8. März 2017 transparent gemacht.
9) Die
Kostensteigerungen führen zu erhöhten Eigenanteilen von Stadt und Landkreis.
Viel schwerwiegender sind aber die Steigerungen bei den Eigenanteilen durch die
in der letzten Legislaturperiode geänderte Förderpraxis des Landes. Allein
diese führt überschlägig zu einer Mehrbelastung der kommunalen Seite von
insgesamt rund sechs Millionen Euro, für Stadt und Landkreis also jeweils ein
Mehr von drei Millionen. Nach früherer Förderpraxis hätten Stadt und Landkreis
also jeweils rund 3,5 Millionen Euro zu bezahlen gehabt, jetzt sind es auf der
Basis der aktuellen Kostenberechnung jeweils 6,5 Millionen.