Mediation falsch aufgezäumt

 

Laut einem ausführlichen Artikel einer großen überörtlichen Zeitung, will Landrat Wölfle ein Mediationsverfahren für die geplante Verbindung von der B31neu (Westumgehung Friedrichshafen) zur ebenfalls geplanten Markdorfer Südumfahrung durchführen.

 

Durch das angestrebte Mediationsverfahren soll eine gerichtliche Auseinadersetzung um den Trassenverlauf dieser Verbindung vermieden werden.

 

Amtlicherseits ist ein Trassenverlauf vom Spaltensteiner Knoten entlang der Bahnlinie bis zur Südumfahrung Markdorf beschlossen.

Diese Lösung würde für Kluftern eine erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung von über 20.000 Fahrzeugen bringen und dicht besiedelte Wohngebiete belasten.

 

Die Bürgerinitiative ProKluftern schlägt daher eine andere Trassenführung vor, die bei korrekt ausgeführtem Lärmschutz, bedeutend weniger Beeinträchtigungen mit sich bringen würde. Zusätzlich wäre diese Lösung fast um die Hälfte günstiger.

 

Eine Mediation, die nach gesetzlichen Vorgaben verläuft, wäre ein gutes Mittel um alle betroffenen Parteien zusammenzubringen und mit Hilfe eines professionellen Mediators nach einer tragbaren Lösung für alle Beteiligen zu suchen.

 

Nach dem geltenden Mediationsgesetz bestimmen die Konfliktparteien den Mediator.  Dies kann nur einstimmig erfolgen.

 

Wäre dann nicht der erste Schritt, zuerst einmal die Konfliktparteien an einem runden Tisch zu bringen, um gemeinsam nach einem geeigneten Mediator zu suchen?

 

Warum ist die Ausschreibung des Mediators in Planung, obwohl bisher noch nicht einmal die Konfliktparteien benannt und angesprochen wurden?

 

Macht der Landrat hier nicht den 2. oder sogar 3. Schritt vor dem ersten und belastet damit unnötigerweise die angestrebte Mediation?

 

Artur Rudolf

88048 Friedrichshafen