09.12.2016

Südumfahrung: VGH weist Anhörungsrüge ab

Markdorf ajs Neuigkeiten in Sachen Südumfahrung. Die Anhörungsrüge, die ein Landwirt angestrengt hatte, nachdem seine Klage abgewiesen worden war, wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim zurückgewiesen. Das teilte der für Presseanfragen zuständige Richter, Matthias Hettich, auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung mit. Das heißt: „Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.“

Wie Walter Zacke von der Initiative Pro Kluftern, die den Landwirt unterstützt, in einem früheren Gespräch mit der SZ sagte, steht nun nach der Abweisung nur noch der Weg der Verfassungsbeschwerde offen. Der Kläger sei allerdings entschlossen, alle Rechtsmittel auszuschöpfen.