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mehrwöchige Anhörung beginnt
30.03.2012 Angesichts
der äußerst knappen Finanzmittel für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
sollen Straßenbauprojekte in Baden-Württemberg zukünftig nach ihrer
Dringlichkeit bewertet und Neubeginne an nachvollziehbaren Kriterien
ausgerichtet werden. Dazu zählen unter anderem das Verhältnis von Kosten zum
Nutzen der Projekte sowie die durch sie zu erreichenden Effekte wie besserer
Lärmschutz, höhere Verkehrssicherheit, mehr Verkehrsfluss oder die Auswirkungen
auf die Umwelt. „Wir wollen uns von einer Verkehrspolitik verabschieden, die
allen alles verspricht, viele Projekte beginnt, aber oft die Finanzierbarkeit
nicht sicherstellt“, erklärte die Staatssekretärin im Verkehrsministerium,
Gisela Splett, am Freitag, 30. März in Stuttgart.
Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 20 Bundesfernstraßenprojekte, für die
Baurecht vorliegt. Anhand nachvollziehbarer Kriterien soll eine
Entscheidungsgrundlage für eine sinnvolle Umsetzungsreihenfolge geschaffen
werden. Der Kriterienkatalog geht nun an die betroffenen Kreise und die kommunalen
Landesverbände, die sich bis zum 20. April 2012 dazu äußern können. Nach
Abschluss der Anhörung wird anhand der dann festgelegten Kriterien eine
Prioritätenliste erstellt, nach der die Bauvorhaben verwirklicht werden, wenn
vom Bund die dazu nötigen Straßenbaumittel zur Verfügung stehen.
Die 20 baureifen Projekte sollen anhand folgender sechs Einzelkriterien
bewertet werden:
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)-
Dieses Kriterium
verwendet der Bund bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans als Maßstab
für die Wirtschaftlichkeit und Nützlichkeit eines Projektes. Die für die
einzelnen Straßenbauprojekte bereits vorliegenden Daten wurden entsprechend der
vom Bund verwendeten Methode für die Priorisierung
aktualisiert. Beim NKV werden die verkehrlichen Wirkungen im Falle der
Realisierung mit der verkehrlichen Situation im Bestandsfall verglichen. Dabei
werden die Gesamtkosten des Projekts dem in Geld bewerteten Nutzen
gegenübergestellt. Da sowohl die verkehrlichen Effekte als auch die
Projektwirkungen grob abgeschätzt werden, eignet sich der NKV zur Beurteilung
der Bauwürdigkeit einer Maßnahme, ist als alleiniges Kriterium aber nicht zur
Festlegung einer konkreten Rangfolge geeignet.
Verkehrssicherheit-
Das Kriterium dient
als Maßstab für den mit dem Projekt zu erzielenden Sicherheitsgewinn.
Betrachtet werden das reale Unfallgeschehen und die Unfallschwere der letzten
Jahre auf den Bestandsstrecken. Die Ermittlung der Verkehrssicherheit ist
angelehnt an die „Empfehlungen zu Sicherheitsanalysen von Straßennetzen“.
- Lärmentlastung
Das Kriterium berücksichtigt die Anzahl und Belastung der Lärmbetroffenen
an den bestehenden Strecken sowie die erreichbare Lärmentlastung durch das Stra-ßenbauprojekt. Die Berechnung der Betroffenenzahlen
erfolgt in Anlehnung an die „Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der
Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“. Durchgeführt wird eine Lärmberechnung,
bei der die konkrete Situation vor Ort in einem Modell abgebildet wird.
Umweltverträglichkeit-
Bewertet werden der
mit dem Straßenbauprojekt verbundene Flächenverbrauch und die vom Vorhaben
ausgehende Zerschneidungswirkung („Projektintensität“) sowie die ökologische
Wertigkeit der in Anspruch genommenen Flächen und die Betroffenheit von
Schutzgebieten („Raumwiderstand“). Die Unterkriterien werden über eine
Bewertungsmatrix zusammengeführt.
Verkehrsfluss-
Der Verkehrsfluss
bzw. die Belastungssituation der Bestandsstrecke wird über das tatsächliche
Verkehrsaufkommen im Verhältnis zur Kapazität der Bestandstrecke bewertet.
Dargestellt wird damit das durch das Straßenbauprojekt zu behebende
verkehrliche Defizit auf der Bestandstrecke. Mögliche Verlagerungspotenziale
zum Schienenpersonennahverkehr werden ergänzend mit betrachtet.
Netzfunktion-
Die Bewertung erfolgt
anhand der Verbindungsfunktion des Projektes nach der „Richtlinie für die
integrierte Netzbetrachtung“. Nach dieser Richtlinie sollen verkehrliche
Hauptachsen vorrangig verbessert werden. Mittels einer regionalen Betrachtung
wird der Situation in Baden-Württemberg (Verdichtungsräume und Ländlicher Raum)
Rechnung getragen.
Bewertung und Gewichtung
Für jedes Einzelkriterium wird eine 5-stufige Bewertungsskala definiert.
Die 20 Bundesfernstraßenprojekte werden anhand der Einzelkriterien mit
Punktwerten von 1 bis 5 bewertet. Die Einzelbewertungen werden dann gewichtet
und aufsummiert.
Die Gewichtungsfaktoren werden anhand einer Entscheidungsmatrix festgelegt, bei
der die genannten Kriterien paarweise in ihrer Bedeutung miteinander verglichen
werden. Bei diesem Verfahren hat sich folgende Gewichtung ergeben:
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg