Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für die B 31 neu Westumfahrung FN

 

 

Die Planung der B 31 neu Westumfahrung FN enthält die Anschlussstelle Efrizweiler/Spaltenstein bei der Villa Wagner. Diese Anschlussstelle ist ein Zwangspunkt für den Bau des bahnparallelen Zubringers K 7743 neu, früher als L 207 neu bezeichnet. Um den bahnparallelen Zubringer zu verhindern, muss die Anschlussstelle Efrizweiler/Spaltenstein verhindert oder verschoben werden.

 

Das Planfeststellungsverfahren, d.h. der Antrag auf Baugenehmigung für die B 31 neu Westumfahrung FN einschließlich des genannten Knotens läuft. Zur Zeit liegen die sogenannten Planfeststellungsunterlagen aus. Dies bedeutet, dass die Frist läuft, in der die Bürger Einwendungen gegen die Planung erheben können. Diese Frist endet am 9. Juli 2003.

 

Erheben auch Sie dringend Einwendungen gegen die Planung der B 31 neu, die ganz Kluftern bedroht!

 

 

 

Einwendungen...

 

·        ...sind nicht mit Kosten verbunden, auch wenn sie scheinbar erfolglos sind.

·        ...zeigen den Planungsbehörden, wie schlecht ein Straßenbauvorhaben von der betroffenen Bevölkerung akzeptiert wird und sollten daher von möglichst vielen Bürgern erhoben werden.

·        ...können von jedem Bürger erhoben werden, auch von Jugendlichen. Eltern können im Namen ihrer Kinder Einwendungen erheben.

·        ...müssen alle Argumente gegen die Straßenplanung enthalten und deren Mängel aufzeigen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann nichts hinzugefügt werden.

·        ...können Verbesserungsvorschläge, bessere Alternativvorschläge und sogar Anträge auf weitere Gutachten enthalten.

·        ...können als Einzeleinwendung (individuell) verfasst werden oder in Form einer Unterschrift unter einer Sammeleinwendung.

·        ...sind für Bürger, deren Grund und Boden nicht für die Straße gebraucht wird, die letzte Möglichkeit, ihre Rechte und Interessen zu vertreten.

·        ...müssen von betroffenen Grundeigentümern umfassend und sorgfältig erhoben werden, um das Recht auf eine spätere Klage nicht zu verlieren.

·        ...können mit Unterstützung von Pro Kluftern und einem erfahrenen Rechtsanwalt formuliert werden.

·        ...sind fristgerecht und formgerecht an das Regierungspräsidium,

72072 Tübingen, Konrad-Adenauer-Str.20 zu richten (schriftlich, Name, Anschrift, Unterschrift).

 

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Pro Kluftern e.V.

Jürgen Hess (Tel. 07544 – 1473)

Jürgen Arnold (Tel. 07544 – 743465)

Artur Rudolf (Tel. 07544 – 913166)

Adalbert Kühnle (Tel. 07544 – 4024)