Einwendungsgründe, erstellt von Pro Kluftern e.V.; Stand 29.05.2003

 

 

Stichworte für Einwendungen gegen den Anschluß Kluftern und damit die B31 neu:

 

1.             Mensch und Natur werden unzumutbar belastet

2.             Gewässergefährdung

3.             Landwirtschaftliche Nutzung

4.             Zerstörung des intakten Landschaftsbildes

5.             Naherholungsgebiete

6.             Nistplätze seltener Greifvögel

7.             Zerstörung des Lebensraums der Bachmuschel (vom Aussterben bedrohte Tierart!!)

8.             Zweifel an der Richtigkeit der prognostizierten Verkehrsaufkommen

9.             Steigerung der Verkehrsdichte in Spaltenstein

10.         Präjudizierung für Bau von K7743 neu entlang der Bahntrasse durch Kluftern/Efrizweiler

    1. Erhöhung der Verkehrszahlen durch Kluftern, dadurch mehr Lärm und Abgase
    2. Trennungs- und Barrierewirkung für die Ortsteile Lipbach, Kluftern und Efrizweiler
    3. K7743 neu ist keine Entlastungsstraße, sondern ein Zubringer, der eine Verdoppelung des Verkehrs für unsere Ortschaften zur Folge hat

11.         Gravierender Planungsfehler: Für die Müllstraße (K7742), die vor 20 Jahren als die Verbindung von Markdorf nach Friedrichshafen ausgebaut wurde, ist kein Anschluß an die B31 neu vorgesehen.

12.         Vierspurigkeit für kurzes Stück, wenn weit und breit alles nur 2-spurig läuft ist Vergeudung von Steuergeldern.

 

 

 

A. Straßenplanerische Argumente (Fehlplanungen, landesplanerische Konflikte, Wirtschaftlichkeit)

  1. Eine vierspurige Umgehung ist absurd, da die Immenstaader sich schon gegen eine vierspurige Anbindung ausgesprochen haben. Die prognostizierten Verkehrszahlen, die laut Planungsbehörde einen vierspurigen Ausbau erfordern, sind überhöht.
  2. Der aufgrund des geplanten Knotens abfließende Verkehr durch die Klufterner Straße wird aufgrund der schmalen unübersichtlichen Lage an der Girishalde zu Unfallschwerpunkt Nr. 1 . Zwei Schwerlast-LKWs aus zwei verschiedenen Richtungen kommend können auf der Höhe der Bushaltestelle Girishalde aufgrund der schmalen Straßenführung fast nicht passieren
  3. Durch den geplanten Knoten (AS Kluftern  ) wird der zur Industrie abfließende PKW und LKW-Verkehr durch reine Manzeller Wohngebiete fließen. Der B 31-Zubringer K 7743neu und die AS Kluftern   bescheren der Klufterner Straße in Spaltenstein und der Dornierstraße eine massive Verkehrszunahme. Dieser Effekt wird durch die derzeit favorisierte Planung der Südumfahrungen Markdorf und Bermatingen noch zusätzlich verstärkt weil der gesamte Verkehr aus dem Salemer Tal in Richtung Friedrichshafen gebündelt an der AS Kluftern   ankommen wird (besser wäre, den Verkehr aus dem Salemer Tal auf möglichst direktem Weg auf die B 31-7.5-Trasse, westlich an Ittendorf vorbei, zu führen). Der Berufsverkehr in Richtung MTU-Werk Manzell, sowie der Lkw-Lieferverkehr dorthin wird noch mehr als bisher die o.g. Klufterner Str. und Dornierstr. befahren. Beide Straßen führen durch Wohngebiete und sind für solch große Verkehrsmengen, sowie für zusätzlichen Lkw-Verkehr nicht geeignet. Diese Probleme sind ein zusätzliches Argument für einen Ausbau der K 7742 und deren Anschluss an die B 31neu bei gleichzeitigem Verzicht auf die AS E/S.
  4. Die bestehende Straße K7742 ist bereits jetzt in Markdorf als die Straße nach Friedrichshafen ausgeschildert und wird sowohl von Pkws als auch vom Schwerlastverkehr sehr stark genutzt. Dabei werden Unterraderach und Jettenhausen unzumutbar stark belastet zudem deren Ortsdurchfahrten für dieses Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt sind. Der Vorschlag von Pro Kluftern (Anschluss der K 7742 an die B 31 neu FN West) würde diese Ortschaften wesentlich entlasten, weil durch das vorschlagene Neubaustück ab der Anschlussstelle zur Mülldeponie der Verkehr abseits von bebautem Gebiet bis zu der von Pro Kluftern vorgeschlagenen AS Schnetzenhausen (außerhalb der Ortschaft) fließen würde. Die Beeinträchtigung von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wäre insgesamt geringer, da weitaus kleinere Obstanbauflächen davon betroffen wären.
  5. Die Anschlussstelle Efrizweiler/Spaltenstein (AS Kluftern) erzwingt die K 7743neu und hat damit eine rechtswidrige präjudizierende Wirkung weil Alternativen, wie z.B. ein Direktanschluss der K 7742 an die B 31 westlich von Rupberg dann chancenlos sind. Die AS KLUFTERN  führt in der Ortsdurchfahrt Kluftern zu einer unzumutbaren Verkehrszunahme in einer Größenordnung von mindestens 6000 Fahrzeugen pro Tag (Zahl evtl. noch korrigieren), da die Ortsdurchfahrt Kluftern für den Verkehr aus Richtung Salemer Tal und Markdorf zur schnellsten Verbindung zur B 31neu wird. Die K 7742 wird ihre bisherige Funktion als Verbindung Markdorf-FN weitgehend verlieren. Die Ortsdurchfahrt Kluftern kann dann nur noch durch den Bau der K 7743neu entlastet werden. Somit hat die AS KLUFTERN  bezüglich der K 7743neu präjudizierende Wirkung, was nicht rechtens sein kann. Der Bau der K 7743neu darf nicht im B 31-Verfahren vorherbestimmt sein, ohne dass eine ausgewogene Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile von K 7743neu/K 7742-Ausbau erfolgt ist.
  6. Bei der Abwägung von K 7743neu und K 7742-Ausbau muss u.a. folgendes berücksichtigt werden: Die Variante Bahntrasse, die mit der AS Efriz/Spalt präjudiziert wird, stellt mit ca. 14 Mio € die teuerste von drei Varianten (zu 8 und 9 Mio €) dar. Dies widerspricht dem verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln in finanziell angespannten Zeiten Ein K 7742-Ausbau nutzt weitgehend eine vorhandene Straße. Laut Raumordnungsverfahren B 31 neu besitzt eine Straße auf der Trasse der K 7743neu „sehr hohe“ Risiken (siehe auch unten Ziffer 9). Bei diesem Raumordnungsverfahren wurde zwar eine Bundesstraße untersucht, die Feststellungen gelten aber weitgehend auch für die K 7743neu weil diese Straße hinsichtlich des erwarteten Verkehrsaufkommens (im Abschnitt zwischen KVP Kluftern/Erfizweiler und AS Efrizweiler/Spaltenstein ca. 27000 Fahrzeuge) einer Bundesstraße entspricht und teilweise Bundesstraßenfunktion übernimmt (durch Südumfahrung Markdorf Verlagerung des B 33-Verkehrs nach Ravensburg auf B 31/B30).
  7. Ein weiteres Indiz für eine rechtswidrige präjudizierende Wirkung der AS Kluftern  ist in der unbefriedigenden Situation für den Lkw-Verkehr zwischen Salemer Tal/Markdorf und B 31neu/FN zu sehen. Die Ortsdurchfahrt Kluftern hat eine lichte Durchfahrtshöhe von 3,8m. Wenn die derzeitige Planung realisiert wird muss der o.g. Lkw-Verkehr mit Fahrzeugen ab 3,8m Höhe über die  K 7742 – UnterraderachSchnetzenhausen - AS Heiseloch abgewickelt werden und würde somit die Ortschaften Unterraderach und Schnetzenhausen weiterhin belasten, was nicht ideal ist. Kleinere Lkw und Pkw würden verstärkt die Ortsdurchfahrt Kluftern nutzen. Die vorliegende B 31neu-Planung, die keine geeigneten ergänzenden Maßnahmen im untergeordneten Straßennetz vorsieht obwohl dies erforderlich wäre, ist insoweit eine Fehlplanung. Eine bessere Lösung wäre der Verzicht auf die AS E/S. Die L 328b könnte ebenso wie die K 7742 nordwestlich von Schnetzenhausen an die B 31neu angeschlossen werden. Somit würde die beschriebene erhebliche Verkehrszunahme in der Ortsdurchfahrt Kluftern vermieden, der Lkw-Verkehr zwischen Salemer Tal/Markdorf und B 31neu/FN würde die o.g. Ortschaften nicht belasten und die Ortschaften Efrizweiler, Kluftern und Spaltenstein wären dennoch an die B 31neu angeschlossen.
  8. Die AS Kluftern  wird zu einer unzumutbaren Zunahme des Verkehrs in Efrizw./Kluftern/Lipbach führen und daher einen Zwangspunkt für den Bau der K 7743 neu darstellen. Sowohl zusätzlicher Verkehr als auch die K 7743 neu werden aber von der überwiegenden Mehrheit der Klufterner Bürger sowie vom Ortschaftsrat Kluftern klar abgelehnt. Der Bau der AS KLUFTERN  steht damit im krassen Gegensatz zu den dokumentierten Interessen Klufterns. Die AS Efriz/Spalt an die L 328b anzubinden, ist ein Planungsfehler, da die Ortsdurchfahrt Kluftern den zu- und abfließenden Verkehr nicht verkraftet. Die K 7743neu, die hier "Abhilfe" schaffen soll, ist aber noch nicht geplant, nicht planfestgestellt, sehr umstritten, vom Ortschaftsrat abgelehnt.
  9. Da die AS Kluftern  einen Zwangspunkt für den Bau der K 7743neu darstellt, ergeben sich die Einwendungen gegen die AS Kluftern  aus der Problematik der K 7743neu: Kluftern mit seinen Ortsteilen wird bereits durch den Bau der B 31 neu Westumf. FN durch Lärm, Abgase und den Verlust von Naherholungsgebieten beeinträchtigt. Der Bau der K 7743neu würde für alle drei Ortsteile K/E/L eine massive Zerschneidung bedeuten. Wie im Raumordnungsverfahren B 31 neu dokumentiert, besitzt eine Strasse auf der Trasse der K 7743neu folgende, „sehr hohe“ Risiken:

A)      Die diffuse, großräumige Verlärmung von Wohngebieten und Erholungsräumen wegen des geplanten Straßenverlaufs in einer Senke (ROV, S. 137, UVS Karte 18).
Zitat: „..., insbesondere im Bereich der Niederung führt die Trassierung im offenen Land zu einer diffusen Verlärmung, die weit über das unmittelbare ´Lärmband´ selbst hinausgeht und den Raum als Erholungsraum weitgehend entwertet.“ (ROV, S. 130)

B)      Die aus klimatischen und baulichen Gründen kaum durchführbaren Lärmschutzmaßnahmen (ROV, S. 137)

C)      Die sehr hohe Trennungs- und Barrierewirkung für die Ortsteile Kluftern, Lipbach und Efrizweiler (ROV, S. 135).
(Dies widerspricht der landesplanerischen Vorgabe: ‚Den Gemeinden ist eine angemessene Siedlungsentwicklung zu ermöglichen.‘)

D)      Die Anreicherung von Schadstoffen und die Smoggefahr bei einem Straßenverlauf in einer Senke. Die Störung des regionalen Klimas
(ROV, S. 109-111, UVS Karte 12)

E)      Die Zerschneidung und Zerstörung von Naherholungsgebieten, die für die Region von großer Bedeutung sind (ROV, S. 130, UVS Karte 18)

F)      Die Zerstörung des bisher intakten Landschaftsbildes (ROV, S. 126)

  1. (Zitat aus dem Raumordnungsverfahren zur B 31 neu / Planfall 7, S. 107:
    „Bei allen Varianten sind weitere Maßnahmen im nachgeordneten Netz notwendig, wobei für diese – jeweils in abgeschwächter Form – die gleichen Risiken gelten wie für die Führung der B 31 in diesen Räumen.“)
  2. Die K 7743neu ist als Kreisstraße konzipiert, wird aber Bundesstrassenfunktion übernehmen. Hier liegt eine Straßenfehlplanung der Straßenbaubehörden vor.
    Begründung: Der Verkehr der B 33 zwischen Markdorf und Ravensburg soll über die K 7743neu der B 31 neu West/FN zugeleitet werden und danach über die B 30 nach Ravensburg gelangen.
    Die B 33 soll in diesem Zusammenhang beruhigt werden. Dies bringt den Verkehr einer Bundesstraße auf die K 7743neu mit den entsprechenden Verkehrszahlen und einem entsprechenden Schwerlastverkehrsanteil. Die K 7743neu gewinnt damit Bundesstraßencharakter und Bündelungsfunktion. Für den Neubau der B 31 neu als Hauptverkehrsverbindung in Ost-West-Richtung wird die Variante 7.5 im ROV offiziell als die verträglichste Variante erkannt und bevorzugt. Ihre Realisierung ist jedoch auf 30 Jahre oder länger nicht abzusehen. Zumindest über diesen Zeitraum wird die Verbindung Meersburg-Markdorf-K 7743neu-B 31 neu West FN eine attraktive Alternative zur „alten“ B 31 in Ost-West-Richtung und umgekehrt sein. Dies bringt noch einmal Bundesstraßenverkehr auf eine „Kreisstraße“ K 7743neu mit entsprechenden Verkehrszahlen und Schwerlastanteil. Erneut gewinnt die K 7743neu Bundesstraßencharakter und Bündelungsfunktion.
    Die Straßenfehlplanung ergibt sich somit aus folgenden Punkten:
    - Die sich aus den o.g. Ursachen ergebende Verkehrssituation widerspräche in Bezug auf  Verkehrsmenge, -qualität und -strömen eklatant dem offiziellen Konzept Variante 7.5    des RP.
    - Sie würde die gesamte Ortschaft Kluftern unverhältnismäßig hoch belasten
    - Eine Straße des untergeordneten Netzes (K 7743 neu ) würde in der Realisierung dem übergeordneten Konzept B 31 neu/Variante 7.5 vorgezogen
    - Für den Streckenabschnitt K 7743neu ergäbe sich genau die Belastung für Mensch und Umwelt, die in der UVS des ROV B 31 neu wesentlich zur Beurteilung  „unverträgliche Lösung“ und damit zur Ablehnung der Variante 2a beigetragen hat
    - Sie widerspräche dem Konzept „Ausbau vor Neubau“
  3. Zur offiziellen Planung der AS Kluftern  und K 7743neu gibt es verträglichere und kostengünstigere       Lösungen, z.B. die von Pro Kluftern vorgeschlagene Alternative Ausbau der K 7742 und deren Anschluss an die B 31 neu West FN durch Verschiebung der AS Kluftern  nach Osten.
  4. Zur präjudizierenden Wirkung der AS Kluftern: Selbst die Planungsbehörden sprechen inzwischen bei der K 7743 von einem „B 31-Zubringer“ für den Verkehr aus dem Salemer Tal und Markdorf. Ein solcher Zubringer, der Bundesstraßenfunktion übernehmen wird (siehe Ziffer 6 und 10), muss im B 31-PFV selbst untersucht und berücksichtigt werden, eine Trennung der Verfahren B 31neu und K 7743neu ist ein Verfahrensfehler.
  5. Die vorliegende B 31neu-Planung sieht keinen Anschluss der K 7742 vor, obwohl diese Kreisstraße eine wichtige verkehrliche Funktion wahrnimmt. Bedeutende Ortschaften wie Schnetzenhausen, Raderach, sowie die nördlichen Stadtteile von Friedrichshafen (Berg, Ailingen) sind dadurch unzureichend an die B 31neu angeschlossen. Der in westlicher Richtung fahrende Verkehr aus diesen Stadtteilen (z.B. Berufsverkehr zu Dornier in Immenstaad) kann die B 31neu erst an der AS Kluftern erreichen weil die in der Planung enthaltene AS Heiseloch die o.g. nördlichen Stadtteile nicht anbindet. Insofern ist auch unverständlich, wieso die vorliegende Planung keine Anschlussstelle K 7742/B 31neu vorsieht, die entweder zwischen Unterraderach und Schnetzenhausen, oder entsprechend dem Vorschlag von Pro Kluftern nordwestlich von Schnetzenhausen möglich wäre. Der fehlende Anschluss der o.g. Stadtteile wirkt sich noch nachteiliger aus, wenn berücksichtigt wird, dass diese Stadtteile noch erhebliche Wachstumspotenziale aufweisen.

 

Abkürzungen:

ROV:  Raumordnungsverfahren für den geplanten Aus- bzw. Neubau der B 31 / Planfall 7

UVS:  Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren Aus- bzw. Neubau der B 31 / Planfall 7

 

 

 

 

B.  Wirtschaftliche Beeinträchtigung (Erwerbsminderung Landwirtschaft, Fremdenverkehr u.a., Wertminderung von Haus und Grundbesitz etc.)

1.       Eigene / gepachtete ldw. Nutzfläche wird (baulich) beansprucht.

2.       Eigene / gepachtete ldw. Nutzfläche wird den von der Straße ausgehenden Emissionen ausgesetzt sein (z.B. Lärm, Abgase, Staub, Reifenabrieb, Gefahrstoffe bei Gefahrgutunfällen).

3.       Eigene / gepachtete ldw. Nutzfläche wird wg. Lärmimissionen als Weidefläche unbrauchbar.

4.       Eigene / gepachtete ldw. Nutzfläche wird durch Imissionen für "Premiumproduktion" unbrauchbar (z.B. HQZ schreibt Mindestabstand von Straßen vor; ---> bei Hr. Wieser, Bürgberg, genau erfragen).

5.       Eigene Wohnimmobilie / gemietete Whg. wird durch Imissionen im Wert gemindert bzw. Minderung der Wohnqualität (Lärm, Schadgase, Panorama)

6.       Bauerwartungsland (kurz- / mittel- / langfristig ) wird erheblich im Wert gemindert.

7.       Zerstörung bester ldw. Böden.

8.       Reduzierung des touristischen Wertes von Spaltenstein / Efrizweiler
(Gast-/Beherbungsbetriebe im weitesten Sinne können diesen Punkt anziehen).

9.       der gesamte Fischbacher Tourismusverkehr verliert sein schönstes Erholungsgebiet

10.   ökologischer Landbau ist in den angrenzenden Gebieten nicht mehr möglich

11.   Die Häuser an der Klufterner Str. 77, 77/1 77/2 werden durch die Umgehung und den Knoten förmlich verkehrs- und lärmtechnisch ‚Umzingelt‘ , da wird keiner mehr wohnen können und wollen, wodurch erhebliche Wertverluste bei Verkauf und Vermietung entstehen.

12.   Die Schadstoffanreicherung wird für die angrenzenden Obstanbauflächen zu empfindlichen Qualitätseinbußen führen, wobei bestimmte Großabnehmer Obst aus derart belasteten Anbaugebieten nicht mehr abnehmen werden. Der Einkommensverlust bringt betroffene Landwirte in Existenznot.

 

 

 

C. Beeinträchtigung/Belastung der Umwelt

1.       Entlang des Bahndamms und in den umliegenden Bäumen nisten seltene Vögel, insbesondere auch Greifvögel etc.

2.       Zerstörung der Brunnisachaue südlich von Eichenmühle. Die Brunnisachaue ist ein wertvolles Naherholungsgebiet. Sie ist außerdem ökologisch bedeutsam. Durch die B 31neu wird der Lebensraum von Tieren und Pflanzen zerstört. Die Brunnisachaue erfüllt die Voraussetzungen für eine Ausweisung als Naturschutzgebiet, was bei der Straßenplanung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

3.       Gewässergefährdung: Die B31 Westumfahrung verläuft auf Höhe Hof Hofen direkt neben der Brunnisach. Von dieser Stelle ist es nicht mehr weit bis zur Mündung in den Bodensee. Bei Unfällen mit Eintrag von wassergefährdenden Stoffen in die Brunnisach besteht nicht ausreichend Zeit, den Eintritt der Gefahrenstoffe in den Bodensee zu verhindern. Dies gilt insbesondere bei einer infolge erhöhten Pegels hohen Fließgeschwindigkeit in der Brunnisach.

4.       Die Zeppelin Wohlfahrt wird im Bereich des Lettenhofs im Herbst 2002 ein großes Feuchtbiotop anlegen. Die Brunnisach wird dort mäandrieren und es werden dort mehrere kleine Seen entstehen. Die Zeppelin-Wohlfahrt-Flächen würden durch die neue Trassenführung der K 7743neu tangiert und entwertet. Das Biotop würde durch Lärm, Abgase etc. so geschädigt und beeinträchtigt, dass es nicht mehr als Biotop betrachtet und wirksam werden kann. Dies trotz der hohen Gestehungskosten und der existenten Verträge zwischen Stadt Friedrichshafen, Firma Luftschiffbau Zeppelin GmbH und dem Landratsamt Bodenseekreis. Die vorgesehene Wiederansiedlung besonders der inzwischen verschwundenen oder bedrohten Fauna, von Lurch und Frosch bis Storch, auf beiden Geländeteilen ist damit unmöglich. Das im Entstehen begriffene, größte neu angelegte Biotop im Bodenseekreis wäre mit dieser Trasse der K 7743neu keines mehr (zum direkten Zusammenhang zwischen K 7743neu und B 31neu siehe Buchstabe D Ziffern 6ff).

5.       Im Bereich zwischen Schnetzenhausen und Sparbruck gibt es eine seltene, unter Naturschutz stehende und durch EU-Recht geschützte Tierart. Es handelt sich um eine bedeutsame Population der Bachmuschel, die durch die vorliegende Planung in ihrer Existenz gefährdet wird. Es ist davon auszugehen, dass sie den Bau der vierspurigen Straße nicht überleben wird.

6.       „Beton überflutet das Land. Das Hochwasser zeigt: Der Staat muss die Zersiedelung und Zerschneidung der Bundesrepublik stoppen. Jeden Tag nimmt die bebaute Fläche in Deutschland um 130 Hektar zu. Immer neue Gewerbe- und Wohngebiete werden ausgewiesen, immer neue Straßen asphaltiert – auch dort wo zuvor einmal Flüsse und Bäche flossen, wo Gewässer ihre natürlichen Überflutungsräume hatten. Diese Zersiedelung und Zerschneidung der Landschaft beeinträchtigen das Vermögen, Wasser zurückzuhalten. Das Flächen- und Bodenschonungsgebot im geltenden Recht wird gegenwärtig weitgehend missachtet. Die Notwendigkeit des Flächensparens und der zum Standort passenden Flächennnutzung sind bislang weder im Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Bevölkerung verankert, noch haben die beteiligten Akteure wirkliches Interesse daran, mit weniger Fläche auszukommen...“ (Prof.H.Wiggering, leitet das Zentrum für Agrar-und Landnutzungsforschung ZALF in Müncheberg, Artikel aus Die Zeit 22.08.02)  Hier wird exakt die Situation B 31 neu / L 207 neu / Brunnisachaue / K 7742 beschrieben !

7.       Ich mache Einwendungen geltend gegen Eingriffe in die noch vorhandenen Streuobstbestände im Zuge der Realisierung der K 7743 neu (Bahntrasse). Bei den bedrohten Beständen handelt es sich zum Einen um eine Obstwiese im Gewann Mühlöschle, wo die Bahnlinie und damit die geplante Trasse die Brunnisach überquert, zum Anderen um zwei Obstwiesen zwischen dem Firmengelände der Firma Braun und den Bahngleisen gegenüber dem Bahnhof Kluftern. Begründung: Noch sind die vorhandenen Streuobstbestände prägend für das Landschaftsbild und spielen eine wichtige Rolle im Naturhaushalt. Eingriffe in die bestehenden Bestände können im Prinzip nicht ausgeglichen werden, da der ökologische Wert einer Neupflanzung gering ist im Vergleich zum Wert eines alten Bestands. Laut Biotopvernetzungsplan Kluftern sollten die Restbestände unbedingt erhalten und durch Auffüllen der Lücken entwickelt werden. Ein Abholzen für den Neubau einer Straße wäre das genaue Gegenteil davon

 

D. Belastung von Mensch, Beeinträchtigung der Lebensqualität, Erholungswert etc.

1.       Zerstörung von Naherholungsgebiet. Der Eichenmühleweg und der Weg „Am Bahndamm“ haben eine wichtige Funktion als Spazier- und Radwege. Sie werden durch die B 31neu durchschnitten. Selbst wenn Unter- oder Überführungen gebaut werden ist der Erholungswert der Wege durch massive Verlärmung und Naturzerstörung stark beeinträchtigt.