Gericht macht Weg für die neue B 31 frei

Ein Meilenstein in der Geschichte um den Weiterbau der neuen B 31 zwischen Friedrichshafen und Immenstaad ist gesetzt: Mit der Ablehnung aller Klagen gegen das Straßenbauvorhaben hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim den Weg frei gemacht für einen Baubeginn. Allerdings könnte noch ein rechtlicher Akt bevorstehen.

Von unserem Redakteur Andreas Mühl

(FRIEDRICHSHAFEN) "Ich bin natürlich sehr zufrieden mit dem Urteil", kommentierte gestern Oberbürgermeister Andreas Brand die Nachricht aus Mannheim. "Das ist tatsächlich ein Meilenstein auf dem Weg zum Bau der neuen B 31." Nach dem ersten Prozesstag vor knapp zwei Wochen sei er noch skeptisch gewesen. "Ich bin aus den zwei Verhandlungstagen nicht mit dem Gefühl herausgegangen, dass die Sachlage glasklar ist." Man sei jetzt rechtlich aber verdammt gut abgesichert. Die Politik könne sich nun nicht mehr hinter dem Gericht verstecken.

Landrat Lothar Wölfle zeigte sich ebenfalls erleichtert, dass das Planfeststellungsverfahren durch das Gerichtsurteil zum Abschluss gebracht worden sei. "Das Regierungspräsidium Tübingen hat gute Arbeit geleistet, die nun durch das Urteil gerichtlich bestätigt wurde," lobte Wölfle die Verantwortlichen. Jetzt müsse nachhaltig darauf gedrängt werden, dass endlich auch die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt würden."Der heutige Tag ist für die Stadt Friedrichshafen, aber auch für die ganze Bodenseeregion ein bedeutender Meilenstein," begrüßt Regierungspräsident Hermann Strampfer für die Planungsbehörde die Entscheidung. "Nachdem zuvor über viele Jahre hinweg dieses wichtige Straßenbauvorhaben geplant und erörtert wurde, hat der VGH jetzt die Rechtmäßigkeit dieser Planungen und des Beschlusses bestätigt." Strampfer versichert, dass bei der Realisierung der neuen B 31 dem Schutz der betroffenen Anwohner wie auch dem Schutz von Natur und Landschaft ein besonderes Gewicht beigemessen werde. "Die viele Arbeit, die wir in das Verfahren gesteckt haben, hat sich gelohnt." Ausdrücklich bedankt er sich bei der Stadt Friedrichshafen für die Unterstützung.

Aus Sicht des Regierungspräsidenten sollte man sich jetzt verstärkt um die weiteren Schritte zur Realisierung der B 31 kümmern. Vom Bund müsse nun möglichst rasch eine Zusage über die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel kommen. Strampfer: "Das Regierungspräsidium Tübingen wird sich in besonderem Maße dafür einsetzen, dass die Verlegung der B 31 in naher Zukunft realisiert werden kann."

"Recht dünn in der Begründung", findet Rechtsanwalt Hansjörg Wurster die Entscheidung des VGH. Sie sei eine Pauschalabsolution des Regierungspräsidiums als zuständiger Planungsbehörde. Zwar komme das Urteil auch für ihn nicht völlig überraschend, passe aber nicht zur Verhandlung. Der Freiburger Rechtsanwalt vertritt die Interessen aller Kläger (Eigentümergemeinschaft, Landwirte, BUND und Wagnerstiftung) und will nun die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils abwarten. "Wir sind noch nicht am Ende", hält Wurster eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgerichtshof für wahrscheinlich. Das Thema "Bachmuschel" sei spannend und neu. "Damit sollten sich die Richter nochmal beschäftigen."Ebenfalls enttäuscht reagierte Walter Zacke von "Pro Kluftern". Man unterstütze die Kläger und sei jetzt natürlich nicht mehr besonders optimistisch. "Die Hürde ist nun sehr hoch." Man habe versucht, den Anschluss von Kluftern an die B 31 zu verhindern. Die Entscheidung des Gerichts erhöhe den Verkehrsdruck auf Kluftern. Nun müsse man sich auf lokale Straßenplanungen wie die bahnparallele Trasse konzentrieren.

"Wir sind von dem Urteil enttäuscht, weil das Gericht damit einen bedenklichen Eingriff in den Bestand der Kleinen Bachmuschel im Mühlbach zulässt, obwohl diese durch europäische Richtlinien geschützt ist", teilte der BUND gestern mit. Man sei erstaunt, so BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender, dass das Gericht einer Straßenbaumaßnahme einen höheren Stellenwert beimesse als europäischem Recht.

(Erschienen: 08.08.2009)